Tradition in steilsten Lagen

Nieder-Lahnstein

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30. Juni 1416

Rolman der Alte (der alde) und seine Frau Katharine (Kathrine) zu Niederlahnstein (Niederlainsteyn) erhält von seiner Schwester Timothea (Demoid), Jungfer Ysengarte, Jungfer Else und Jungfer Metze seinen Nichten, Klausnerinnen auf dem Niederwerth (Werde bei Valender), zwei Stück Weingarten in der Mark zu Niederlahnstein, das eine hinter der Hofraite seines Bruders Eymoid zwischen diesem und Hennen Stryde dem alden, das andere auf dem Hasarte zwischen dem Kirchherrn zu St Johann daselbst und Heynman Stryds Sohn, gegen einen Jahreszins von 1 Gulden.
Siegler die Schöffen zu Niederlahnstein.

In crastino beatorum Petri et Pauli apostolorum 1416

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 149, Urkunde 5 (unverschlüsselt)

16. August 1418

Bruder Gerlach Prior und der Content der Kartäuser St. Beatusberg bei Coblenz bekennen dass sie dem Kl. Arnstein fünf Pfennige Zins, die dasselbe ihnen jährlich von einem Weingarten zu Nieder-Lahnstein ‚gelegen uff greffgen‚ zu reichen hatte, für 10 Schillinge Brabäntisch verkauft haben.
Angehängt das Conventssiegel.

Originaldatierung: Gegeben . . . dusent veirhundert ind xviii des irsten dages na Assumpcio b. Marie virg.

Quelle:
Karl Herquet, Urkundenbuch des Prämonstratenserklosters Arnstein an der Lahn, a.a.O., Nr.353, S.214

08. Mai 1422

Die Eheleute Jakob gen. ‚Oesse‘ und Gute zu Niederlahnstein (Nyderlaensteyn) bekennen, von dem Dechanten, dem Kapitel und den Vikaren von St. Kastor ein Haus zu Niederlahnstein und zwei Stücke Weingarten in der Gemarkung daselbst gegen einen Erbzins von jährlich 4 Mark Brabantisch Koblenzer Währung und zwei Hühnern in Erbpacht erhalten zu haben; das Haus liegt zwischen Johannes gen. ‚Stryd‘ dem Schultheißen oberhalb und Guden gen. ‚Gryffen‘ unterhalb bis auf die Straße; von den beiden Weingärten liegt einer zwischen Junker Dietrich Hutzingk auf beiden Seiten der andere in dem Flore zwischen den Deutschherren oberhalb und Heinz Busener unterhalb; als Unterpfand setzen sie ihr Weingärtchen vor dem Walde unter Ruprecht ‚Pletz‘.
Die Schöffen Johannes ‚Stryd‘, Schultheiß zur Zeit und Friedrich ‚Steynmetzen‘ zu Niederlahnstein hängen ihr Schöffensiegel an.

Dat a D 1422 feria sexta post Invencionem s Crucis.

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 109, Urkunde 859 (unverschlüsselt)

20. Juni 1427

Friedrich Hilchen und Wilhelm von Staffel d. J. erhalten von Graf Johann v. K. folgende Güter im Pfaffendorfer Gericht zu Burglehen: den Hof gen. von Steinsberg neben dem Hofe des Peter Stollen, Schöffen daselbst, einen Weingarten auf dem Harspelle zwischen den Weingärten des Pastors und des Thiele Feren; einen Weingarten im Kamart zwischen den Weingärten der Nonnenwerther Nonnen (von dem Werde) und der Jungfer Agnes von Rheinberg (Rym-); einen Weingarten im Plenter zwischen den Weingärten der gen. Nonnen und Wienand Stollen Sohn, einen Weingarten in derselben Flur zwischen denen Simons von dem Burgthor d. J. zu Koblenz und Thieß Beckers Eidam; einen Weingarten im Plenter zwischen denen des Meckel Sallen und der Luttersynne, einen Weingarten im Pluntzart zwischen denen des Wilhelm (Wilkin) Schüler und des Henne Resche; einen Weingarten in der letzten Flur (im lesten floir) zwischen denen des Johann von Riehl und des gen. Thiele Feren; ein Stück Land auf dem Felde zwischen denen des Zirfaiß und der gen. Luttersynne, eine Gans als jährlichen Zins von einem Weingarten in der lesten floir, den Adelheid (Ele) in der Spenderye und Arnold Metzeln innehaben. Dafür sollen die Ausst. Burgmannen zu Braubach sein.

Quelle:
Arcinsys/HHStM, Bestand Urk. 54, Nr. 1143

05. Juni 1430

Alle seine anderen Güter, namentlich eine Hofraite an der ‚Ueberporten‘ mit dem Garten zu Niederlahnstein, worin er jetzt wohnt, und eine andere Hofraite zwischen Johann von Helfenstein und Johann Sacks an dem gemeinen, zu der Lahn gehenden Wasserweg mit allem ihrem ‚Begriff‘ an Weingärten, Baumgärten, Aeckern undWiesen, Zinsen und Gülten hat er dem Deutschen Haus zu Coblenz und dem Kl. Arnstein besetzt, […]
Diese Besetzung ist geschehen zu Nieder-Lahnstein im Hause des Besetzers.
Zeugen: Peter Koller. ein Priester, ein Klöckner daselbst, Ludwig Kyle von Limburg, Dydmericus von Hagen, ein öffentlicher Schreiber, Peter Moelgin und Conradus Wer von Wetzlar, ein Trierer Kleriker.

[Folgt die „cedel“ der Güter des Testators in der Nieder-Lahnsteiner Gemarkung d. d. 1430 in crastino Medardi ep. — Juni 9 — worin sich folgende Localbezeichnungen befinden: „an der Overporten“; ein Weingarten „im begen“ ;desgl. „an der helden“ ; desgl. ;ober lere“ ; desgl. „in der Schybegassen“ ; desgl. „ober hecke“ ; desgl. „in dem kamert“ ; desgl. „unter mückenbergk“ ; desg. „unter demelsbodem“ ; desgl. „im acher“ ; desgl. „zum fronen birbaume“ ; desgl. „im hoirche“; desgl. „zu hove“; desgl. „ober ebenzeit“ ; desgl. „uff Welkersborn“, desgl. „uff boltzenberg“. …]
Quelle:
Karl Herquet, Urkundenbuch des Prämonstratenserklosters Arnstein an der Lahn, a.a.O., Nr.376, S.222f

17. März 1434

Henno Gryff, Schöffe zu Niederlahnstein (Niederloensteyn), und seine Frau Gertrud bekennen, daß sein Schwiegervater Eymant Roilmanßson sel. von Niederlahnstein lange Zeit während seines Lebens und sie selbst nach dessen Tode vier Jahre lang jährlich dem Dechanten, dem Kapitel und den Vikaren des St. Kastorstifts gemäß der angehängten Urkunde [Best 109 Nr 659] 2 Gulden von einigen Weingärten in der Niederlahnsteiner Gemarkung zu geben hatten, nämlich von einem Weingarten in Kamert zwischen Henchin Bresseler oben und Arnold Huntzangher unten, ferner von einem Weingarten über Evenauwe zwischen den Erben Hentzen Pauwels oben und Pauwels Emantsoen unten, und daß die vorgen. Herren auf 18 Weißpfennige Erbzins verzichtet haben, so daß sie künftig jährlich 30 Weißpfennige zu geben haben, die sie mit 30 Rhein Gulden ablösen können.
Es siegeln die Schöffen zu Niederlahnstein

Dat a D 1433 die decima septima mensis Marcii sec st scribendi per civitatem et dyoc Trev.

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 109, Urkunde 660 (unverschlüsselt)

11. November 1435

Henrich von Bechern, Schöffe zu Coblenz, und Fye seine Hausfrau, bekennen dass sie mit Abt Ortleib und dem Kl. Arnstein verludet haben ihr freieigen Stück Land auf der Lahn unter Johannes Schilling Stück, im Gericht zu Niederlahnstein, und einen Weingarten daselbst zwischen Nolde Schilling und Johann von Helfenstein, wogegen sie einen Weingarten an dem Mittelhecken-Wege in der Oberlahnsteiner Gemarkung empfangen haben nebst einer vereinbarten Summe Geld. Sie verbürgen sich für die Freiheit der abgegebenen Grundstücke von Gülten und Schatzungen.
Siegler: Der Ausst. und die Schöffen zu Niederlahnstein.

Originaldatierung: D. a. d. MCCCCXXXV° ipso die b. Martini ep.

Quelle:
Karl Herquet, Urkundenbuch des Prämonstratenserklosters Arnstein an der Lahn, a.a.O., Nr.397, S.231

18. Mai 1437

Heimann ‚Bresseler‘ von Niederlahnstein (Nederenloensteyn) und seine Frau Katherine, wohnhaft daselbst, verkaufen dem Dechanten, dem Kapitel und den Vikaren von St Kastor einen Erbzins von einem guten, schweren Gulden, jährlich in den vier heiligen Tagen zu Pfingsten, für 20 gute, schwere Rhein. Gulden und setzen ihre zwei Weingärten in der Niederlahnsteiner Gemarkung als Unterpfand; den einen auf dem Hanensteyn zwischen Weingärten ‚Merenhennes‘ oberhalb und Stine ‚Suylgras‘ unterhalb, den zweiten in Grove zwischen Weingärten ‚Henno Lutzelmans‘ oberhalb und ‚Henne Bresselers‘ unterhalb; von dem ersten Weingarten ist 1 Schilling Brabantisch Koblenzer Währung an den Kirchherrn zu Niederlahnstein zu zahlen.
Es siegeln die Schöffen zu Niederlahnstein mit dem Schöffensiegel.

Dat a d 1437 in vig Penthecostes

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 109, Urkunde 683 (unverschlüsselt)

02. März 1438

Peter von Dausenau (Dusenauwe), wohnhaft zu Horchheim (Hoirchem), verkauft mit Einwilligung seiner ehelichen Kinder Peter und Enolff, Brüder, dem Heinrich (Heyncze) zur Zeit Stiermann (ruoder) zu Koblenz, und seiner Ehefrau Sophie (Fye) seinen zu Niederlahnstein (Nederlainstein) an der Bach […] gelegenen Weingarten für 29 Mark Brabantisch Koblenzer Währung. Der Aussteller gibt bekannt, diesen Weingarten von den Käufern gegen die Hälfte der Trauben als jährliche Pacht erblich bestanden zu haben.
Siegelbitte des Ausstellers und seiner Söhne an die Schöffen von Niederlahnstein, die ihr Siegel ankündigen.

Datum a dominica die Invocavit etc nach Trierer Stil

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 108, Urkunde 306 (unverschlüsselt)

1439

Heinrich (Heynman) Steynmecz und seine Ehefrau Christine (Styne), wohnhaft zu Niederlahnstein (Nyederlanstein) geben bekannt, dem Spital zu Boppard (Boippart) eine Rente von 1 schweren Rheinischen Gulden, fällig am 25. Dezember in den viere helligen dagen zu Wynachten oder spätestens am 2 Februar (… myt unßer lieber frauwen dag als man dye kerczen wyhet genannt zu latyne Purificacio) schuldig zu sein aus 3 Weingärten gelegen in dem Plenter, im Airkamardt und genannt Kollen, Gemarkung Niederlahnstein.
Siegel der Schöffen von Niederlahnstein auf Bitten der Aussteller

Datum a D 1439

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 108, Urkunde 308 (unverschlüsselt)

07. Januar 1441

Konrad (Concz) von Rheineck (Ryneck) und seine Ehefrau Ottilia (Delige), wohnhaft zu Horchheim (Hoirchem), verkaufen Johann Piithan und seiner Ehefrau Katharina, wohnhaft zu Koblenz, ihren zu Niederlahnstein (Niederlainsten) im Mittelgesecze gelegenen Weingarten für 100 Rheinische Gulden.
Siegel der Schöffen von Niederlahnstein auf Bitten der Aussteller.

Datum in crastino Epiphanie D a D 1440 nach Trierer Stil

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 108, Urkunde 325 (unverschlüsselt)

10. Dezember 1446

Wilhelm Graf zu Wied (Wede), Herr zu Isenburg (Ysenburg), gibt bekannt, dass der verstorbene Johann Cronenberger, Zollbeseher zu Oberlahnstein (Oberlaynsteyn), einen in der Gemarkung Niederlahnstein gegenüber der Burg Lahneck (Laneck) an der Helden gelegenen Weingarten, genannt ‚Cronenbergers Helde‚ von der Grafschaft zu Lehen getragen habe, der dann an dessen Sohn Emmerich auf Lebzeiten verpachtet worden ist. Dieser hatte sein Nutzungsrecht an diesem Weingarten später dem Kartäuserkloster auf dem St. Beatusberg bei Koblenz verkauft (Best 108 Nr 350). Der Aussteller und seine Ehefrau Philippa schenken diesen Weingarten nunmehr zu ihrem Seelenheil den vorgenannten Kartäusern in deren Gebetsbruderschaft sie seit langem aufgenommen worden sind.
Es siegelt der Aussteller

Der geben ist 1446 ayn saymsdach naech unser lieben frauwen dach Concepcionis

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 108, Urkunde 352 (unverschlüsselt)

Augenscheinlich liegt besagter Weingarten rechtsseitig der Lahn gegenüber Burg Lahneck in der seit 1902 bis heute so benannten Flur Eulsberg .


29. Mai 1453

Werner Schale und seine Ehefrau Christine Styne, wohnhaft zu Horchheim (Hoirchem) verkaufen Johann Surborn und seiner Ehefrau Katharina Bürger zu Koblenz ihren in der Gemarkung von Niederlahnstein (Nederlainstein) in der Flur genannt Mittelgesecze gelegenen Weingarten. Dieser ist an jährlichen Zinsen belastet mit 1/2 Ohm Wein und 4 Weißpfennigen 4 Heller an die Nonnen in der Leer (Lere) zu Koblenz. Die Aussteller quittieren den Empfang der Kaufsumme in Höhe von 22 Rheinischen Gulden.
Auf Bitten der Vertragspartner hängen die Schöffen von Niederlahnstein ihr Siegel an.

Der da gegeven ist 1453 uff dag s Maximini confessoris

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 108, Urkunde 352 (unverschlüsselt)

10. – 16. April 1457

Peter Adam und seine Ehefrau Katharina (Tryne), wohnhaft zu Horchheim (Hoerchem), verkaufen Prior und Konvent des Kartäuserklosters auf dem St. Beatusberg bei Koblenz eine Rente von 1 Gulden kurfürstlicher Münze, fällig am 11. November (uff s Mertins dach bii dem herbst) aus ihren 3 Weingärten an dem Schorgen und zu Steynborn Gemarkung Horchheim und in dem Schemel Gemarkung Niederlahnstein (Nyederlansteyn) für 25 Rheinische Oberländische Gulden.
Auf Bitten der Aussteller hängen die Schöffen der Gerichte zu Horchheim und zu Niederlahnstein ihre Siegel an.

Gegeben 1457 in der Palmenwochen

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 108, Urkunde 401 (unverschlüsselt)

21. Januar 1458

Die Eheleute Konrad (Contz) Rolman und Elsa (Elßa) zu Niederlahnstein (Nederlonsteyn) versprechen dem Prior zu Niederwerth (up dem Weerde entgeyn Valender) und dem Konvent, künftig jährlich 16 Weißpfennige Erbzins für 1 Gulden von zwei Weingärten zu zahlen.
Siegler: die Schöffen zu Niederlahnstein (Niederlainsteyn) (1).

in festo sancte Agnetis virginis 1457 sec stil Trev

Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 149, Urkunde 17 (unverschlüsselt)

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