Tradition in steilsten Lagen

Geilnau

Den bisher bekannten, frühesten Nachweis von Weinbau bei Geilnau kennen wir aus dem Jahr 1341.

Erster bekannter urkundlicher Nachweis

13. September 1341

Hartmud von Heldeberg, Diener des Abtes Wilhelm von Arnstein,
vermacht diesem Kloster seinen ganzen Besitz, ein Viertel
Weinberg zu Geilnau ausgenommen.

Officialis curie Confluentine. Constitutus propter hoc coram nobis Hartmudus de Heldeberg, famulus honorabilis viri domini Wilhelmi abbatis de Arinsteyn, animo deliberato conpos mentis et corporis ob remedinm anime sue ac progenitorum suorum animarum nomine testamenti seu cuiuslibet ultime voluntatis legavit ac donacione, que causa mortis dicitur, irrevocabiliter donavit religiosis viris domino . . abbati et . . conventui monasterii in Arynsteyn eorum monasterio iamdicto omnia bona sua mobilia ac immobilia, que jam habet vel eciam in posterum habere poterit, uno tamen quartali vinearum in terminis ville Geilnauwe sito excepto, ad habenda, […]Originaldatierung: Actum et datum in vigilia Exaltacionis sancte crucis anno domini MCCCXLI° presentibus discretis viris Johanne, sygillifero curie nostre predicte, Henrico dicto Kolner notario publico ac Ottone custode in Arysteyn.

Quelle:
Karl Herquet, Urkundenbuch des Prämonstratenserklosters Arnstein an der Lahn,  Erste Lieferung (1142-1446), Wiesbaden, Verlag von Chr. Limbarth, 1883. Nr. 96, S. 94f

auch:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 11, Nr. U 78

Im Dokument finden wir als Hinweis auf die Lage des Weinbergs lediglich „im Ortsbereich von Geilnau“ (in terminis ville Geilnauwe sito).

Es erscheint jedoch nicht unwahrscheinlich, dass die Lage des vorgenannten Weinbergs mit jener des im folgenden Dokument vom 12.06.1372 übereinstimmt.


Weitere urkundliche Nennungen

12. Juni 1372

Henrich, Heidenreichs Sohn, von Geilnau, und seine Frau Demut bekunden, daß Meister Henrich Großkopf von Balduinstein und dessen Frau Demut ihnen zu Erbrecht einen Weingarten an dem Graben zu Geilnau beim Dorf, am Weingarten des Herrn Johann von Hachenburg, des Minderbruders, gelegen, verliehen haben gegen 1 Mark Pfennig Limburger Währung, fällig am 11. November oder binnen 8 Tagen danach. Sie setzen dafür zu Unterpfand ihren Weingarten bei der ‚Swarbach‘, genannt der ‚Gruysb(er)g‘, mit seinen Vorhäuptern.
– Zeugen: Gerhard von Geilnau, Wilhelm von Esten und Gobel von Kalkofen, Schöffen zu Esten, die darüber Zeugnis (‚urkunde‘) empfangen haben.
– Siegel des Herrn Henrich, Pastors zu Esten, und des Junkers Eberhard des Jungen von Laurenburg.

Originaldatierung D. 1372, sabbato post diem beati Bonifacii episcopi et sociorum eius

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 12, Nr. U47

Die dokumentierte Lage des Weinbergs an dem Graben zu Geilnau beim Dorf lässt darauf schließen, dass jener im Westen des Dorfes lag. Ein solcher wird in der Rhein-Weinbau-Karte aus dem Jahr 1902 farblich hervorgehoben westlich des Ortes – am Südwesthang des Schermerskopfes zum Seuferbach hin – ausgewiesen.

Ausschnitt aus der 'Rhein-Weinbau-Karte für die Strecke Bingerbrück/Rüdesheim - Coblenz : einschliesslich des Lahnthales
Ausschnitt aus der 'Rhein-Weinbau-Karte für die Strecke Bingerbrück/Rüdesheim - Coblenz : einschliesslich des Lahnthales / Mit Benutzung amtlichen Materials angefertigt im Bureau der Königlichen Regierung zu Coblenz' Koblenz 1902
Quelle: https://www.dilibri.de/rlb

In besagter Hanglage weist eine moderate Terrassierung mit zahlreichen Stützmauern mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine vormalige Bewirtschaftung als Weingarten hin.

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Dagegen liegt der Weinberg beim Brunnenhaus (siehe Titelbild) zu dieser Zeit nicht beim Dorf, sondern in geraumer Entfernung. In vorgenannter Karte wird er zudem nicht mehr ausgewiesen, woraus gefolgert werden kann, dass er nicht mehr im Ertrag stand.

Leider lässt sich die Lage des zu Unterpfand gesetzten Weingartens im Schwarbachtal ebenso nicht exakt lokalisieren, da die angeführte Benennung Gruysb(er)g nicht überliefert ist.
Dabei gilt zu beachten, dass die Südhänge des Schwarbachtals vermutlich Langenscheid zugehörig waren – und bis heute sind.


29. November 1374

Heinrich Großkopf und seine Frau Demut von Balduinstein (‚Balden-‚) geben der Äbtissin und dem Konvent zu Bärbach (‚zur Berp-‚) 1 Mark ewige Gülte Limburger Währung von ihrem Weingarten zu Geilnau (‚Gelinauwe‘), die sie dem Kloster vor Konrad, Schh. zu Balduinstein, und Wiprecht und Wesschil, Schöffen, aufgetragen haben. Die Nonnen sollen dafür ewig der Aussteller, ihrer Erben und Altvordern in ihrem Konvent gedenken und die Jahrzeit begehen, wie in ihrem Kloster üblich.
– Siegel des Junkers Dietrich von Staffel, Burgmanns zu Balduinstein.

Originaldatierung: D. 1374, in vigilia sancti Andree apostoli

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 12, Nr. U 55

04. Dezember 1378

Heinrich von Kaltenborn, Edelknecht, und seine Frau Katharina verkaufen dem Ruckel Imeln, Schöffe in Limburg, und dessen Frau Katharina einen Weinberg zu Geilnau im Gericht Esten. Der Weinberg geht von unten an bis an den Berg und liegt zwischen denen von Rulman von Kranburg und Jakob von Kaltenborn. Da der Weinberg von Graf Walram von Nassau zu Lehen geht, haben die Aussteller diesen um Zustimmung gebeten, die er hiermit erklärt.
Siegel der Aussteller, des Graf Walram von Nassau und Jakob von Kaltenborn, der von den Aussteller als Zeuge dazugebeten wurde.
– Siegler: Kaltenborn, Heinrich von; Kaltenborg, Katharina von, Frau des Heinrich; Nassau-Wiesbaden-Idstein, Graf, Walram; Kaltenborn, Jakob von …

Originaldatierung: 1378 in die Barbare virginis.

Quelle:
Arcinsys/HHStAM, Bestand Urk. 1, Nr. 2948


15. März 1379

Heinrich von Kaltenborn (Kaldenborne), Edelknecht, und seine Frau Katherine erstatten dem Grafen Walram (-rabe) zu Nassau, der eingewilligt hat, daß Heinrich aus seinem Mannlehen zu Geilnau ein Stück Weingarten dem Ruecker Ymeler, Schöffen zu Limburg verkaufte, das zwischen + Rulemanns von Cramberg und Jakobs von Kaltenborn, seines Vetters, Weinberg gelegen ist, dafür ihr Gut zu Cleeberg, das in den Rodehof gehört, nämlich 60 Morgen ‚ardeackers‘, Wiesen von 3 Fudern Heu und einen Baumgarten, und empfangen dasselbe von dem Grafen zu Mannlehen. Es siegeln der Aussteller und für dessen Frau: Rudolf, deren Sohn, des Ausstellers Stiefsohn.Originaldatierung: Dat. 3. post Oculi 1378 sec. stilum Treveren

Quelle: Arcinsys/HHStAW, Bestand 121 Nr. U von Kaltenborn 1379 März 15


1632

In der nachfolgend genannten Dokumentenmmlung finden wir die Ergebnisse einer Vermessung der Weingärten zu Geilnau (1632) sowie zu Laurenburg und Scheidt (1686).

Bereits der erste Eintrag weist auf auf einen Placken Weingarten im Graben genannt hin.

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Quelle:
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 47, Nr. 6420

Zudem wird Weinbau auf den herrschaftlichen Gütern zu Laurenburg dokumentiert und enthält u.a. Ankauf von 123 Ruten Weinberg unter dem Burgweg zu Laurenburg (1788) sowie Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Weinbergs zu Laurenburg (1806-1808).


Letzte bekannte Erwähnung von Weinbau bei Geilnau

1803 – 1820

Zu dieser Zeit fand offensichtlich um Geilnau kein Weinbau mehr statt, da in der Kartenaufnahme der Rheinlande in den Jahre 1803 – 1820 bei Geilnau kein Weinbau mehr verzeichnet wurde.

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Ausschnitt Geilnau
Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling (1803 - 1820) Kartenaufnahme 1:25.000, (1803 - 1820)
Quelle:
www.geoportal.rlp.de/

Zudem wird in nachfolgender ‚Karte über die Herzoglich Oldenburgische Waldung in den Gemarkungen Langenscheid, Geilnau, Horhausen. Grafschaft Holzappel‘ (01.01.1851 – 31.12.1854) der heute noch so benannte Kahische Weinberg dokumentiert – allerdings in der Nutzung als ‚Niederwald‘ (siehe Legende).

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Quelle:
LHA Koblenz, Bestand 702 Nr. 15846
Herzoglich oldenburgische Waldungen
Gemarkungen Langenscheid, Geilnau, Horhausen. Grafschaft Holzhausen Wirtschaftsabteilungen II Holzappel und IV Lahn
01.01.1851 - 31.12.1854

Titelbild mit freundlicher Genehmigung Museum Grafenschloss Diez:
Bleistiftzeichnung, Ansicht der Geilnauer Brunnenanlage
Fürstlich-Anhalt-Schaumburgische Hofzeichenmeister Friedrich Schulz, 1817

Auf der linken Bildhälfte ist die Terrassierung des Kahischen Weinbergs (heutige Flurbezeichnung des Flurstücks 15/31) zu erkennen.

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