Tradition in steilsten Lagen

Kaynsteyn

Die Kaynsteyn benannte Lage wird erstmals 1313 erwähnt und im Weiteren auch Kansteyn (1391) sowie Carstein (1812) genannt.

Am 22. Juli 1313 wird in einer Urkunde des Chorherrenstifts Diez der Verkauf eines Weingarten am Kaynsteyn dokumentiert.

Erster urkundlicher Nachweis

22. Juli 1313

Herbrecht und Benigna, Eheleute von Diez, verkaufen mit Zustimmung des Grafen von Diez dem Priester (’sacerdoti‘) Friedrich, Vikar des St. Johannesaltars im St. Marienstift zu Diez, für 13 Mark Kölner Pfennige, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, die dieser ihnen bezahlt hat, die Hälfte ihres Weingartens bei ‚Kaynsteyn‘ an der Lahn (’supra Laynahm‘) in der Weise, daß die Aussteller oder ihre Erben dem Vikar oder denen, welchen er es zuweist oder vermacht, jährlich am 26. Dezember (‚in festo beati Sthephani tempore hyemalis‘) 1 Mark jährlich Pacht davon entrichten sollen. Sind sie nachlässig in der Leistung oder in der Bebauung des Weingartens, so kann der Käufer jene Hälfte des Weingartens an sich nehmen. Die Aussteller haben sich des halben Weingartens und der Pacht vor dem Grafen von Diez, den Burgmannen, dem Schultheißen und den Parochianen des St. Petersberges mit Halm und Mund und den übrigen Feierlichkeiten entäußert (‚devestivisse‘) und verzichten auf alle sonstige Einrede und alle Hilfe des kanonischen und weltlichen Rechts. – Siegel des Grafen von Diez. 

Originaldatierung: D. in die Marie Magdhalene 1313

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 14

Weitere Erwähnungen

17. September 1313

Offensichtlich zeugt das folgende Dokument vom Verkauf der zweiten Hälfte des Weingartens, dessen erste Hälfte nach vorstehenden Dokument vom 22.07.1313 bereits an Friedrich, Vikar des St. Johannesaltars im St. Marienstift zu Diez verkauft wurde, da der nun besagte Weingarten sich … nach den Weingärten … des Dekans und Kapitels jenes Stifts erstreckt.

Herbrecht (‚Herinberchtus‘) und Benigna, Eheleute von Diez, verkaufen mit Zustimmung des Grafen Gottfried von Diez dem Priester (’sacerdoti‘) Friedrich, Vikar des St. Johannesaltars im St. Marienstift zu Diez, für 13 Mark Kölner Pfennige, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, die sie von diesem empfangen haben, 1 1/2 Mark ihres Weingartens bei ‚Kaynsteyn‚ an der Lahn (’supra Loynham‘), die sich am Hang (‚ad descensum‘) der Lahn nach den Weingärten oder dem Berg des Dekans und Kapitels jenes Stifts erstrecken. Der Vikar hat ihnen den verkauften Weingarten zu Erbrecht für 1 Mark jährlich Pacht, fällig am 26. Dezember (‚in festo beati Sthephani tempore hyemalis‘), überlassen. Sind sie nachlässig in der Gültleistung oder Bebauung des Weingartens, so kann der Käufer die 1 1/2 Mark an sich nehmen. Sie haben darauf vor dem Grafen von Diez, dessen Burgmannen sowie dem Schultheiß und den Parochianen des St. Petersberges mit Halm und Mund und mit den sonstigen Feierlichkeiten verzichtet (‚renunciasse et eo modo devestivisse‘) und entsagen aller Einrede, den Exemtionen des Hadrian (‚divi Adriani‘) und der Hilfe des kanonischen und weltlichen Rechts.
– Siegel des Grafen Gottfried von Diez.

Originaldatierung: D. in die sancti Lamberti martiris et episcopi 1313

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 16

Im seinem Testament legt der Erblasser den Umgang mit seinen Weinbergen in Freiendiez (Cuonebette), Altendiez (Chainstein), Diez (an der [Dirsteiner] Pforte [zum Silberfeld]) und zu Fachingen (Vachungin) fest.

Einzelheiten zu der benannten Lagen finden Sie über die Verlinkungen.

04. März 1319

Friedrich, Kaplan des Altars St. Johannes des Täufers im St. Marienstift zu Diez, vermacht […] allen seinen Brüdern und Herren zum Chor 1 Mark jährlich Gülte, die vom Garten Johanns genannt ‚Dyligin‘ zu Freiendiez und von einem Weingarten in Cuonebette fällt, wovon die Hälfte an seinem Jahrtag, seinem Siebten und Dreißigsten, und zwar jedesmal 2 Schilling Kölner Pfennige, gegeben werden soll und die andere Hälfte in gleicher Weise an der Oktav der Kirchweihe, der Oktav von Allerheiligen und der Oktav von Allerseelen, damit diese Oktaven ebenso wie der Festtag mit 9 Lektionen gefeiert werden. Auch vermacht er 1 Mark zum Chor zur Präsenz, damit an jedem Montag (’secunda feria‘) nach den Quatembern das Gedächtnis aller Seelen wie am Festtag selber feierlich begangen wird. […]
Die Mark fällt von dem Weingarten, den er von Herbert gekauft hat, gelegen bei ‚Chainsteyn‚. Jeder Inhaber des Altars soll den Weingarten besitzen und bebauen und die Mark jährlich gleichmäßig unter die Herren und Brüder des Ausstellers verteilen.
Ferner vermacht er […] einen Weingarten an der Pforte, den er gekauft hat, ebenfalls dem Altar.
Seinen Weingarten zu Fachingen (‚Vachungin‚) vermacht er auf zwei Jahre seinem Diener (’servo‘) Rorich. Danach soll er auch an den Altar fallen. […]
Ferner vermacht er: den Minderbrüdern zu Limburg 1/2 Fuder (‚caratam‘) Wein; zu der Brücke 2 Ohm besseren Weins eigenen Wachstums und 1 Malter; […]
Der vorgenannte Kanoniker Erwin und der auf dem St. Petersberg zelebrierende Priester Hartmann künden ihr Siegel auf Bitte des + Ausstellers (‚predicti Friderici bone memorie‘) an.

Originaldatierung: D. 1319, dominica qua cantatur reminiscere

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20 Nr. U 23

11. November 1335

Luzzo, Edelknecht von Altendiez, und seine Frau Pazza verkaufen dem Konrad von Allendorf (‚Aldin-‚), Kanoniker des Stifts Diez, 1 Mark guter Pfennige, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, jährlich am 11. November fällig, von dem ihnen nach Erbrecht zustehenden vierten Teil des Weingartens, genannt Hartmuts Weingarten, bei ‚Kaynsteyn‚. – ‚Acta sunt hec‘ vor Konrad, Schultheiß von Altendiez, Walter, Heimbürgen (‚centurione‘) daselbst, Wigand ‚offme Scheide‘, Hartung, Sohn des Schultheißen, und vielen anderen.
– Siegel des Grafen Gottfried von Diez. 

Originaldatierung: D. 1335, in die sancti Martini episcopi

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW,Bestand 20, Nr. U 40

Die besagte Nennung Kaynsteyn finden Sie in der rechten Bildhälfte in Zeile 4 des folgenden Bildes.

Zum Vergrößern in das Bild klicken.
Quelle:
HHStAW, Bestand 20, U 40, 1335 
© 2019 Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten.

1352

Johannes, Dekan und Kanoniker des Stifts Limburg, Trierer Diözese, errichtet – da nichts sicherer als der Tod und nichts unsicherer als seine Stunde ist und da der Mensch nichts als die Wirkung seiner Werke von diesem elenden (‚miserabili‘) Leben mitnehmen kann – über seine Erb- und Eigengüter mit Rat des Grafen Gerhard von Diez und anderer Freunde folgendes Testament. Er begründet einen neu zu erbauenden Altar im Stift Diez oder eine ewige Messe daselbst zu Ehren der glorreichsten Jungfrau Maria und St. Johannes des Evangelisten und bewidmet diesen Altar und die Messe zur Unterhaltung eines Priesters (’sacerdotis‘), der den Altar bedient, mit folgenden Gütern und Gülten:
[…] seinem Weingarten zu ‚Wysin‘ bei Altendiez, den er von Rudolf daselbst gekauft hat; […]
Auch vermacht er: […] ebenfalls zu dem Altar von den Gütern, die Wigand ‚of dem Scheyde‘ bebaut, […].
Seinen Weingarten ‚in der Heistenbach vermacht er ebenfalls dem Heinrich, Sohn seines Bruders, auf Lebenszeit. Nach dessen Tod soll eine Hälfte des Weingartens zur Präsenz des Chors im Stift fallen und die andere zur Präsenz des Chors im Stift Limburg. Die Kämmerer sollen ihre Hälfte davon verpachten und den einkommenden Wein einsammeln und lagern und unter Zurückbehaltung des zur Kultur des Weingartens nötigen Weins ihn während der Fastenzeit (‚in quadragesimis‘), solange er reicht, gleichmäßig unter die Kanoniker und Vikare der Stifte verteilen. […]  
Dem Kaplan des St. Erasmusaltars vermacht er: 3 Schilling von einem Weingarten ‚in der Dupach‚; […]
Auch vermacht er zu dem Altar den dritten Teil seines Weingartens ‚uf dem Scheide‘. Zu der zweiten Messe an dem Altar des heiligen Erasmus, der glorreichen Jungfrau Maria und St. Johannes des Täufers vermacht er: […] ein Drittel seines Weingartens ‚of dem Scheide‘; […]
Das restliche Drittel seines Weingartens ‚uf dem Scheide‘ bestimmt er dazu, daß der Wein davon zu seinem Gedächtnis in der Fastenzeit in obiger Weise verteilt wird. 

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 38
Quelle:
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Bestand 20, U 38, 1352 
© 2018 Weinbau an der Lahn 
Mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Hauptstaatsarchives Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten.

Während die benannten Weingärten zu Wysin bei Altendiez, in der Heistenbach sowie in der Dupach zweifelsfrei räumlich zugeordnet werden können, bleibt die Zuordnung des Weingartens ‚of dem Scheide‘ offen.

Aus dem Herkunftsort des Johannes, Dekan und Kanoniker des Stifts Limburg lässt sich eine räumliche Zuordnung der benannten Scheide nach Limburg vermuten, zumal in anderen Dokumenten eine solche ebenfalls im Zusammenhang mit Limburg genannt wird.
Zur Bestätigung bedarf dies noch eingehenderen Untersuchungen.

Es erscheint daher zurzeit mehr als zweifelhaft, die Lage dieser Weinberge dem Ort Scheidt zuordnen zu wollen.


13. Juli 1364

Konrad von Altendiez, Vikar im Stift Diez, bekundet, daß er jenseits (‚andersyden‘) der Brücke zu Diez vor Hirzcen, Schultheiß zu Diez, Walter von Altendiez, Heyne von Heistenbach, Henne von Birlenbach und vielen andern mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, seiner Tochter Diligen seinen Weingarten an dem Kansteyne, den er selber gebrochen und gemacht hat, aufgegeben hat. Sie soll den Weingarten auf Lebenszeit besitzen. Nach ihrem Tode soll er seinem Altar im Stift ohne Widerspruch seiner Erben gehören. Auch hat er vor denselben Leuten seiner vorgenannten Tochter seinen Garten in der Aue bei Henne von Birlenbach aufgegeben. Sie soll ihn auf Lebenszeit besitzen. Nach ihrem Tode soll er an das Stift in die Präsenz zu seiner Jahrzeit fallen. Seine rechten Erben können binnen Jahresfrist nach dem Tode seiner Tochter den Garten mit 11 Goldgulden ablösen, für die man neue Gülte zu seiner Jahrzeit kaufen soll.
– Siegel des Grafen Gerhard von Diez. 

Originaldatierung: D. 1364, ipso die beate Margarete virginis

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 66

13. Mai 1391

Dieses Dokument, in dem wir eine weitere Bestätigung für Weinbau in Aull erhalten, zeigt in eindrucksvoller Weise, wie detailliert zu dieser Zeit Regelungen im Umgang mit Gütern festgeschrieben werden.

Peter Ruting von Aull (‚Auwele‘) und seine Frau Grete bekunden, daß mit Zustimmung von Herrn Konrad von Wolfhagen (‚Wolffhayn‘), Kaplan des Liebfrauenaltars im Stift Diez, ihr Schwiegervater (’swigir‘) und Vater Concze Fischbächer mit Schirsteyn, Bürger zu Diez, einen Weingarten zu ‚Kansteyn‘ vertauscht hat gegen einen Weingarten, der zu Aull an dem Ruodelberge zwischen Jungfer Adelheid von Merenberg liegt und zum Altar des vorgenannten Vikars gehört. Er hat ihnen den Weingarten mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, zu Erbrecht verliehen und sie zum Vormund (‚muntbar‘) erwählt. Sie sollen davon jährlich am 11. November (‚uff sent Mertins dag des heilgen biscobz, alß er irstarb‘) 13 Schilling Pfennig Gülte geben und jährlich 4 Fuder Mist vor dem 24. Juni oder binnen 8 Tagen danach in den Weingarten legen, auch ihn in gutem Zustand (‚gudem gereche‘) und Bau halten, wie es üblich ist. Der Weingarten ist jetzt mit Einwilligung des Vikars in zwei Teile geteilt worden, soll aber nicht weiter in fremde Hände verteilt (‚vorplacket adir vordeilt‘) werden. Muß er nach dem Tode der Aussteller unter ihre Leibeserben verteilt werden, so soll stets der älteste der Erben, der in der Vormundschaft (‚muntbarschaff‘) ist, für Mistung und Bauung des Weingartens sorgen und den Zins entrichten. Stirbt der Vormund, so soll der Älteste des Stammes die Erbschaft und Vormundschaft des Weingarten binnen einem Monat vom Vikar empfangen. Hält einer der Erben sein Teil nicht baulich, so kann der Vormund das an sich nehmen und selbst bebauen. Verstoßen sie hiergegen, so kann der Vikar den Weingarten einziehen.

Siegel des Junkers Heinrich von Nassau des Ältesten, Edelknechts.

Der Weingarten zinst nach Dirstein 1 Schilling Pfennig als Grundzins, womit der Vikar nichts zu schaffen hat.

Originaldatierung: D. 1391, in vigilia penthecostes

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 96

17. November 1495

Conczgin und Katharina, Geschwister, Kinder des Peter Steben von Altendiez, genannt Langenscheid, verkaufen dem Dekan und Kapitel zu Diez zur Kellnerei für 25 Gulden guter Limburger Währung zu je 24 Weißpfennig, die diese ihnen bezahlt haben, 30 Weißpfennig ewiger Gülte, die sie am 11. November den Stiftsherren oder deren Kellner unverteilt auf eigene Kosten und Gefahr entrichten sollen. Das Stift soll aus ihnen einen Vormund (‚mompar‘) bestellen, von dem es die Gülte fordern kann. Jetzt ist der vorgenannte Conczgin dazu gewählt. Sie setzen mit Wissen und Willen des vorgenannten Peter Langenscheid und dessen Frau Elsgin, ihrer Eltern, zu Unterpfand: 1/2 Morgen Weingarten, ‚im Kaynsteyn‚ am Dekan gelegen, der niemandem verschrieben ist, dazu das Haus nebst Hof, Scheuer und Hofreite zu Altendiez, gegenüber (‚geyn‘) Henne Kelners Wohnung gelegen, und das Bohnenstück im Altendiezer Feld, die sie von den Stiftsherren zu Erbrecht gekauft haben. Sie haben dem Stift die Unterpfänder aufgetragen vor Henne Stoissel, Schultheiß zu Diez, Peter Snyder und Hermann Koch, Schöffen daselbst, die darüber Zeugnis (‚urkunde‘) empfangen haben. Versäumen sie die Leistung oder halten die Unterpfänder nicht in gutem Bau und Besserung, so kann das Stift diese gerichtlich einziehen (‚offholen‘), wie in Diez rechtsüblich, oder dem Schultheißen 1 Schilling Pfennig geben, damit er ihnen daran Recht zuspricht, als seien sie drei Tage und sechs Wochen ausgeklagt.
– Schultheiß und Schöffen zu Diez künden ihr Gerichtssiegel an.

Originaldatierung: G. um dinstag nach sant Mertins dag 1495 

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 200

Letzter bekannter Nachweis

Zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts

Den letzten bekannten Nachweis über Weinbau am Carstein zu Altendiez finden wir in dem 1812 herausgegebenen Inspektionsberich von Johann Herrmann Steubing.
Dieser notiert im letzten Absatz des §. 20. Allerlei örtliche Merkwürdigkeiten aus der letzten Hälfte des 16. Jahrhunderts wie folgt:

In der Daubach zu Altendiez und im Carstein waren Wingerte; auch in der Rabensbach zu Birlenbach.

Quelle:
Johann Herrmann Steubing, Topographie der Stadt und Graffschaft Dietz, S. 287 (§20)
auch Google Books:
Johann Herrmann Steubing,Topographie der Stadt und Herrschaft Dietz

Eine über die letzte Hälfte des 16. Jahrhunderts hinausgehende zeitliche Präzisierung der Aufgabe von Weinbau an dieser Lage ist bisher nicht möglich.


Einzelheiten zur Lokalisierung der ehemaligen Lage am Kaynsteyn finden Sie auf der folgenden Seite.

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