Den nach heutigem Kenntnisstand erstmaligen urkundlichen Nachweis einer Weinlage am Roedelberg bei Aull erhalten wir 1391, obwohl der Nachweis dortigen Weinbaus bereits 1315 und 1347 – allerdings jeweils ohne Namensnennung – geführt werden kann.
Frühe Erwähnungen von Weinbau
3. November 1315
Ritter Otto von Breisig (‚Briseche‘) und seine Frau Trude gestatten dem Heinrich von Aull (‚Awele‘) genannt vom Fischteich (‚de piscina‘) und seiner Frau Adelheid, einen Weingarten von etwa 1 1/2 Malter, bei Dirstein in der Nähe der Weingärten der Mönche (‚monachorum‘) gelegen, den jener von ihnen gegen einen eigenen Zins von 18 Pfennig und zwei Hühnern, fällig zum 11. November, innehat und den der Großvater des Ausstellers von dem + Ritter Hermann genannt Kesselhut gekauft hat, dem Cunemann, Kantor des Limburger Stifts, für 12 Mark zu verkaufen, unbeschadet jenes nunmehr vom Käufer zu entrichtenden Zinses.
Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 40, Nr. U 74
Es darf davon ausgegangen werden, dass mit den angegebenen Weingärten der Mönche (‚monachorum‘) jene des Nonnenklosters Dirstein gemeint waren. Ein Mönchskloster gleichen Namens ist nämlich nicht bekannt.
Damit wird erstmals Weinbau am heutigen Dürrsteiner Kopf (Dirsteiner Berg) verzeichnet.
Jener Weingarten des Ritters Otto von Breisig lag demnach am Hang des heutigen Roedelberg.
Allerdings genügt diese Schlussfolgerung nicht einem ersten urkundlichen Nachweis der Nennung.
30. DEZEMBER 1347
Hermann, Herr von Helfenstein, genehmigt um der Dienste willen, die Markolf, Sohn des Herrn Otto von Diez, sein lieber Getreuer, ihm getan hat und tun mag, daß dieser Herrn Konrad, Dekan zu Diez, 5 Mark mit den zugehörigen Gänsen und Hühnern, die im Dorf Aull (‚Auwele‘) fallen und die er von dem Aussteller zu Lehen hatte, für eigen verkauft hat. Markolf hat die Gülte widerlegt mit 2 Morgen Weingarten am Weingarten des Klosters Dirstein ‚an der nydersiiten geyn Dyrsteynre vare geyn Auwele‘; er hat sie dem Aussteller aufgegeben und wieder zu Lehen empfangen.
– Siegel des Ausstellers.
Originaldatierung:
D. 1347, dominica die proxima post festum nativitatis eiusdem
Quelle:
Arcinsys Hessen/HHStAW, Bestand 20, Nr. U 55
Der in der Größe von 2 Morgen im Dokument zu Pfand gegebene Weinberg grenzt an den Weingarten des Klosters Dirstein und ist lahnabwärts [an der nydersiiten] zur Dirsteiner Fähre [Dyrsteynre vare *] nach/gegen [geyn] Aull gelegen.
* var (3), far*, mhd., st. N.: nhd. Platz wo man überfährt oder landet, Ufer, Fähre;
Auszug aus:
Köbler, Gerhard, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 3. Auflage. 2014
Unter der Annahme, dass der Ort der Fährstelle räumlich nahezu unverändert und heute noch leicht auffindbar ist, darf man schließen, dass der besagte Weingarten am Hang des Roedelberges am ostwärtigen Ortsrand von Aull lag. Er grenzte lahnaufwärts an die Weingärten des Klosters an der Hanglage des Dirsteiner Berges, heute Auf dem Dürrsteiner Kopf (Ortsgemeinde Aull, Flur 10 ).
ZUM VERGRÖSSERN IN DAS BILD KLICKEN
Die Markierung an besagter Hanglage zeigt die für einen Weingarten nutzbare Fläche. Sie beträgt 10.000qm. Dies entspricht der dokumentierten Größe von 2 Morgen.
Trotz überzeugender Indizien genügt auch diese Schlussfolgerung nicht einem ersten urkundlichen Nachweis der Nennung.
Erster bekannter urkundlicher Nachweis
13. MAI 1391
Peter Ruting von Aull (‚Auwele‘) und seine Frau Grete bekunden, daß mit Zustimmung von Herrn Konrad von Wolfhagen (‚Wolffhayn‘), Kaplan des Liebfrauenaltars im Stift Diez, ihr Schwiegervater (’swigir‘) und Vater Concze Fischbächer mit Schirsteyn, Bürger zu Diez, einen Weingarten zu ‚Kansteyn‘ vertauscht hat gegen einen Weingarten, der zu Aull an dem ‚Ruodelberge‚ zwischen Jungfer Adelheid von Merenberg liegt und zum Altar des vorgenannten Vikars gehört. Er hat ihnen den Weingarten mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, zu Erbrecht verliehen und sie zum Vormund (‚muntbar‘) erwählt. Sie sollen davon jährlich am 11. November (‚uff sent Mertins dag des heilgen biscobz, alß er irstarb‘) 13 Schilling Pfennig Gülte geben und jährlich 4 Fuder Mist vor dem 24. Juni oder binnen 8 Tagen danach in den Weingarten legen, auch ihn in gutem Zustand (‚gudem gereche‘) und Bau halten, wie es üblich ist. Der Weingarten ist jetzt mit Einwilligung des Vikars in zwei Teile geteilt worden, soll aber nicht weiter in fremde Hände verteilt (‚vorplacket adir vordeilt‘) werden. Muß er nach dem Tode der Aussteller unter ihre Leibeserben verteilt werden, so soll stets der älteste der Erben, der in der Vormundschaft (‚muntbarschaff‘) ist, für Mistung und Bauung des Weingartens sorgen und den Zins entrichten. Stirbt der Vormund, so soll der Älteste des Stammes die Erbschaft und Vormundschaft des Weingarten binnen einem Monat vom Vikar empfangen. Hält einer der Erben sein Teil nicht baulich, so kann der Vormund das an sich nehmen und selbst bebauen. Verstoßen sie hiergegen, so kann der Vikar den Weingarten einziehen.
Siegel des Junkers Heinrich von Nassau des Ältesten, Edelknechts.
Der Weingarten zinst nach Dirstein 1 Schilling Pfennig als Grundzins, womit der Vikar nichts zu schaffen hat.
Originaldatierung: D. 1391, in vigilia penthecostes
Quelle:
Arcinsys HHStAW, Bestand 20, Nr. U 96
Das Dokument zeigt in eindrucksvoller Weise zeigt, wie detailliert zu dieser Zeit Regelungen im Umgang mit Gütern festgeschrieben wurden.
Einzelheiten zur vorgenannten Lage am Kansteyn finden Sie über die Verlinkung.
Weitere urkundliche Nennungen
14. NOVEMBER 1429
Johann, Herr zu Helfenstein, Erbmarschall des Trierer Stifts, bekundet seine Zustimmung dazu, daß Emmerich ‚Rudil‘ von Reifenberg den Weingarten, den er von dem Aussteller zu Lehen hat, an der Überfahrt (‚deme fare‘) zu Dirstein bei dem Weingarten des Klosters Dirstein gelegen, der Meisterin (‚myner frauwen‘) und dem Konvent zu Dirstein im Tausch gegen einen Weingarten zu Aull (‚Auwil‘), den man ‚den Heynen‚ nennt, gegeben hat. Meisterin und Konvent sollen jenen Weingarten ewig und erblich wie ihr übriges Eigen besitzen. Sie sollen jährlich dem Pfarrer auf dem St. Petersberg davon die Weingülte, genannt Seelwein, entrichten, die auf dem vorgenannten, vom Kloster abgegebenen Weingarten ruhte.
Originaldatierung: D. 1429, secunda feria post festum sancti Martini episcopi
Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 21, Nr. U 49
Offensichtlich handelt es sich bei dem dokumentierten Weingarten um jene 2 Morgen am heutigen Roedelberg, die Johanns Vater Hermann, Herr zu Helfenstein am 30. September 1337 zu Lehen erhalten hat.
Im nachfolgenden Dokument bestätigt die Meisterin des Klosters Dirstein den vorgenannten Tausch.
15. NOVEMBER 1429
Jutta von Monreal, Meisterin des Klosters Dirstein, und der Konvent daselbst bekunden einen Tauschvertrag (‚eynen kuyt‘) mit Emmerich ‚Rudel‘ von Reifenberg. Sie haben ihm zwei Striche Weingarten zu Aull (‚Auwil‘) bei dem (‚der‘) Bach mit dem ‚Heynen‘ gegeben gegen seinen Weingarten, der bei der Überfahrt (‚gen deme fare‘) zu Dirstein unten an ihrem großen Weingarten liegt und von Johann, Herrn zu Helfenstein, zu Lehen gerührt hat. Sie sollen alle Wein- oder Geldgülten entrichten, die auf dem vorgenannten Weingarten gestanden haben, den man den ‚Heynen‚ nennt.
Originaldatierung: (D. 1)429, (terci)a feria post festum sancti Martini episcopi
Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 21, Nr. U 50
Für die Bewirtschaftung der klösterlichen Weingärten auf der rechten Lahnseite war die Querung der Lahn unvermeidlich. Die Bewirtschaftung des klösterlichen Besitzes im Tal des Hambach war durch seine Angelegenheit zusätzlich stark erschwert.
Insofern lag das Erreichen einer möglichst zusammenhängenden Bewirtschaftungsfläche in relativer Nähe zum Kloster durchaus in dessen hohem Interesse.
Der hier dokumentierte Tausch diente offensichtlich der Erreichung dieses Ansinnens.
25. Januar 1497
Menen ‚Claiß‘, wohnhaft zu Aull (‚Auwel‘), und Lene, Witwe des Henne Nehe, verkaufen dem Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Diez für 40 Gulden Rädergelds guter Limburger Währung zu je 24 Weißpfennig, die diese ihnen bezahlt haben, 2 Gulden Gülte, die sie jährlich am 25. Januar (‚zu sent Paulus dag der bekerunge im wynter gelegen‘) in einer Summe nach Diez auf eigene Kosten und Gefahr entrichten sollen. Vormund (‚mompar‘) der Leistung ist der vorgenannte ‚Claiß‘; nach seinem Tode soll das Stift unter ihren Erben einen neuen Vormund erwählen, der die Gülte zu liefern hat. ‚Claiß‘ setzt zu Unterpfand: Haus und Hof zu Aull an Kusen Gerhard gelegen und an den gemeinen Weg stoßend, jährlich 1 Weißpfennig Peter Helwin zinsend; 1/2 Morgen Weingarten im Wetzstein, den er von Henne von Hambach gekauft hat und der jährlich 6 alte Heller in die Kirche zu Aull zinst; 1 Morgen Landes an der Helden, über Peter Helwin und unter Henne Koch gelegen, im dritten Jahr Peter Ritter 1 Simmer Korn zinsend; […]
2 Weingärten im Rodelberge gegenüber (‚geyn‘) Emrich Holczappels Haus, durch die ein Pfad mitten hindurchgeht, oben wider die Slichte stoßend und jährlich 5 Sester Korn dem Eberbacher Hof (‚dem Erbecher‘) zu Limburg zinsend; 1/2 Sadel Weingarten im Rodelberge auf der Slichte zwischen Reymolts Heynczen und Emrich Holczappel gelegen, die Eigen ist; […]
– Schultheiß und Schöffen zu Diez künden ihr Gerichtssiegel an.Originaldatierung: G. am mytwochen sant Paulus dag conversionis 1496 juxta stilum scribendi Treverensem
Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 20, Nr. U 205
Einzelheiten zur ebenfalls genannten Lage Im Wetzstein finden Sie über die Verlinkung.
Lokalisierung
Die Benennung des heute Im Roedelberg bezeichneten Teils der Flur 10 in der Ortsgemeinde Aull lässt sich zweifelsfrei aus den in obigen Dokumenten genannten Ruodelberg bzw. Rodelberg ableiten .
Damit lässt sich die Lage eindeutig bestimmen.
Aull, Flur 10, Im Roedelberg
© 2019 LVermGeo / Geoportal Rheinland-Pfalz
Topografie
Lage:ostwärtiger Ortsrand Aull
Exposition: 180° - 235°(S-WSW)
Hangneigung: tbd
Größe: ca. 10.000 qm, 1 ha, 4 Mg
Am Fuße des Roedelberg, Flur 10 zu Aull.
© 2019 Weinbau an der Lahn / Matthias C. Schmidt
Alle Rechte vorbehalten.
***