Tradition in steilsten Lagen

1313

Am 22. Juli 1313 wird in einer Urkunde des Chorherrenstifts Diez Weinbau am Kaynsteyn dokumentiert.

Herbrecht und Benigna, Eheleute von Diez, verkaufen mit Zustimmung des Grafen von Diez dem Priester (’sacerdoti‘) Friedrich, Vikar des St. Johannesaltars im St. Marienstift zu Diez, für 13 Mark Kölner Pfennige, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, die dieser ihnen bezahlt hat, die Hälfte ihres Weingartens bei ‚Kaynsteyn‘ an der Lahn (’supra Laynahm‘) in der Weise, daß die Aussteller oder ihre Erben dem Vikar oder denen, welchen er es zuweist oder vermacht, jährlich am 26. Dezember (‚in festo beati Sthephani tempore hyemalis‘) 1 Mark jährlich Pacht davon entrichten sollen. Sind sie nachlässig in der Leistung oder in der Bebauung des Weingartens, so kann der Käufer jene Hälfte des Weingartens an sich nehmen. Die Aussteller haben sich des halben Weingartens und der Pacht vor dem Grafen von Diez, den Burgmannen, dem Schultheißen und den Parochianen des St. Petersberges mit Halm und Mund und den übrigen Feierlichkeiten entäußert (‚devestivisse‘) und verzichten auf alle sonstige Einrede und alle Hilfe des kanonischen und weltlichen Rechts. – Siegel des Grafen von Diez. 
Originaldatierung: D. in die Marie Magdhalene 1313

Quelle: Arcinsys Hessen / HHStAW, Bestand 20, Nr. U 14

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