Tradition in steilsten Lagen

Balduinstein

Die erste urkundliche Belegung von Weinbau bei Balduinstein erhalten wir in einem Dokument aus dem Jahr 1321.

Erster bekannter urkundlicher Nachweis von Weinbau bei Balduinstein

Die genauen Anfänge des Weinanbaus im Bereich des 1319 vom Trierer Kurfürsten und Erzbischof Balduin von Luxemburg in Besitz genommenen Gebietes an der Lahn und des nach seinem Namen benannten Dorfes [Balduinstein] liegen im Dunkel der Geschichte verborgen. Es ist davon auszugehen, dass im Bereich der späteren Siedlung Balduinstein schon vor der trierrischen Übernahme Wein angebaut wurde.
Doch urkundlich zu belegen ist der Weinbau erst durch einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1321. Nachdem Erzbischof Balduin einen Teilbereich des Reinhard von Westerburg gehörenden Territoriums an der Lahn erobert hatte, veranlasste er ihn 1321, den Rechtsbruch zu sanktionieren und ihm den widerrechtlich erlangten Besitz zu verkaufen. In dieser Urkunde vom 21. Juli 1321 wurden nicht nur die Grenzen des erworbenen Eigentums beschrieben, sondern auch die Verpflichtung des Käufers ausgesprochen, die […] Weinberge, Äcker, Güter (..) zu pflegen und zu bewahren. Damit wird in dieser Urkunde auf bereits im Jahre 1321 existierende – also schon vorher angelegte – Weinberge verwiesen.

aus:
Willi Bode, Heimatkundliche Buchreihe zum östlichen Rheinischen Schiefergebirge, a.a.O., Band 4, S. 158ff

Historische Weinbergslagen

Neben der bereits genannte Lage am Burgberg finden wir in weiteren Dokumenten noch Hinweise auf Weingärten

– am Schwalbenstein (1382)
in dem Brule (1380, 1443) 
– in der Steinkuten (1383)
in Moldinhelde (1417),
– den Bornweingarten (1443) und
in der Leygen [in der Lay(en)] (1517).

Allerdings könnte vermutet werden, dass durch eine veränderte Benennung die Ortsangaben in der Steinkuten (1383) und in der Leygen [in der Lay(en)] (1517) den selben Ort nennen. Dennoch konnte diese wie die übrigen 3 vorgenannten Lagen bisher nicht lokalisiert werden.

Einzelheiten und weitere Erwähnungen der übrigen Lagen erfahren Sie über die eingefügten Verlinkungen.


Weitere Erwähnungen

17.05.1324

Johann von Westerburg gestattet den Eheleuten Heidenreich Cleytte den Verkauf eines Weinberges in der Nähe der Burg Balduinstein.

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 115, Nr. U 23

Eine Lokalisierung dieses frühen Weinberges ist auf der Grundlage der im Regest ersichtlichen Ortsangabe in der Nähe der Burg nicht mit Sicherheit möglich.
Einerseits lässt sie ihn am Südhang des von der Burg zur Lahn verlaufenden Burgbergs vermuten, möglich ist aber auch der talaufwärts ebenfalls in der Nähe der Burg liegende Südhang am Schwalbenstein.
Eine gesicherte Bestätigung wird eine noch diesbezüglich zu erfolgende Auswertung der Urkunde durch den Verfasser ergeben können.


28. Januar 1380

Heinrich Großkopf und seine Frau Demut bekunden, daß die Äbtissin und der Konvent des Klosters vom St. Klarenorden zu Bärbach (‚cloistirs Claren tzuo Beirp-‚) ihrer Tochter Klärchen um Gottes, Unserer Lieben Frau und St. Claren willen eine Pfründe (‚proben‘) verliehen und mit den Ausstellern vereinbart haben, daß ihre Tochter, sobald sie 4 1/2 Jahre alt ist (‚czu irem funfftimhalben jare czu rechinde naich ire geburte‘), ins Kloster aufgenommen wird. Die Aussteller sollen, solange einer von ihnen lebt, jenem Klärchen ins Kloster jährlich am 11. November oder 8 Tage danach 3 Mark Pfennig Limburger Währung entrichten. Sie setzen dafür dem Kloster ihren Weingarten zu Balduinstein in der Steinkuten mit allem Zubehör zu Unterpfand.

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 12, Nr. U 69

1398

Die benannte Akte beinhaltet zahlreiche Dokument, darunter auch einen …

[…]
Schuldbrief des Grafen Adolf von Nassau für die Witwe des Wilhelm von Staffel gegen Verpfändung von Weingärten bei Balduinstein […]

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 170 II, Nr. 1398

Hinweise zur Lage des Weinbergs wird erst eine diesbezügliche Auswertung des Dokuments ergeben.


15. FEBRUAR 1399

Alf, Graf zu Nassau und Diez, bekennt, daß er der Demud, Witwe des (+) Wilhelm von Staffel, 100 schwere Gulden schuldig ist und bis 29. September wieder zurückzuzahlen hat oder 10 Gulden jährlicher Rente zahlen soll, unter Verpfändung seiner Weingärten zu Balduinstein.

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 170 I, Nr. U 862

Hinweise zur Lokalisierung wird erst eine diesbezügliche Auswertung des Dokuments ergeben.


22. Februar 1408

‚Clays, Huyts‘ Sohn, und seine Frau ‚Palyne‘, Henne Leyp und seine Frau Gele, beide von Holzheim, sowie Hertwin und seine Frau Ele von Heuchelheim (‚Huchyln-‚) bekunden, daß sie von Lucze, Meisterin zu Dirstein, und dem Konvent daselbst den Weingarten zu Heuchelheim ‚under Henne Crahin und uff uns(er)s heren wingarten von Dytze und uff der von Baldinst(ein) wingarten‘ zu Erbrecht erhalten haben gegen 7 Tournosen ewiger Gülte von jedem Morgen, […]
Jeder von ihnen soll ein Fuder Mist in jede Sadel Weingarten legen und die Weingärten in gutem Bau halten. […]
Der vorgenannte ‚Clays‘ ist ein Vormund (‚mompir‘) der Gülte, er hat sie einzufordern und auszurichten. Wenn er stirbt, kann das Kloster einen andern Vormund wählen.

Originaldatierung: (D. ipso die cathedra Pe)tri 1407 secundum stilum Treverensem

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 21, Nr. U 45a

08. September 1417

Jakob genannt Guncz und seine Frau Styne bekunden, daß Elisabeth, Äbtissin der Klarissen zu Bärbach („zu der Berp-„), und der Konvent daselbst ihnen erblich und ewig folgende Güter (bei Nassau) verliehen haben: „eyne wese ym heymichen syen, die da gelegin ist bii Krichheldin unde eynen wesenplacken, der gelegin ist vor dem, walde bii der junchern wese von Baldinsteyn unde czwen placken garten, die gelegin sint zu dem Selplas unde eynen wyngarten, der gelegin ist yn Moldinhelde„. […]

D. 1417, ipso die nativitatis beate Marie virginis

Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 12, Nr. U 118

28. JULI 1429

Die Brüder Wilhelm und Dietrich von Staffel und Wilhelm, Sohn des gen. Wilhelm, erhalten von Graf Johann v. K[atzenelnbogen] die Erlaubnis, auf Lebenszeit Brennholz für ihr Schloß Balduinstein und Pfähle für ihre Weingärten im gräfl. Walde Fuchsenhöhle zu schlagen, unter der Bedingung, es damit glimpflich zu halten.

D. 1429 quinta feria post beati Jacobi apostoli.

Quelle:
Arcinsys/HStAM, Bestand Urk. 54, Nr. 1167

Weitere Erwähnungen finden Sie auf der nächsten Seite.

Seiten:  1  2

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert