Die Nennung eines Weingartens vor der Hammer Pforte im Jahr 1290 ist zugleich die erste bekannte urkundliche Erwähnung von Weinbau bei Limburg.
ERSTER BEKANNTER URKUNDLICHER NACHWEIS
21. September 1290
Gerhard II [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, genehmigt, daß der edle Herr Johann von Limburg, sein Verwandter (consanguineus), seine Gemahlin Uda, Tochter des Grafen Otto von Ravensberg, zwei Mühlen an der Lahn bei Limburg und seinen Hof in der Stadt nebst Weingärten vor der Hammerpforte und den Baumgarten (pomoerium) in ‚Kastele‘, welche von der Mainzer Kirche lehenrührig sind, als Hochzeitsgabe, que wideme appellatur vulgariter, überwiesen hat.
Siegler: Aussteller.
Quelle: Arcinsys/HHStAW, 121 Nr. U von Limburg 1290 September 21
Weitere urkundliche Nennungen
24. November 1320
(Lutzo Wetzelin und Ku)nzela, Eheleute von Limburg, machen – da nichts sicherer als der Tod und nichts (unsicherer als dessen Stunde ist) – zu ihrem Seelenheil und dem ihrer Vorfahren und aller verstorbenen Gläubigen folgendes Testament. Sie schenken kraft Schenkung unter Lebenden dem St. Petersaltar im Stift Limburg und dessen auf einander folgenden Kaplänen: […];
einen Weingarten bei Limburg jenseits der Lahn (‚trans Logenam‘) zwischen dem Weingarten des Sibolt Agnetis und der (‚Bechtradis‘) […].
Auch geben sie zum St. Georgschor ihren Weingarten vor der Hammer Pforte (‚extra portam Hamme‘) zwischen den Weingärten des + Wigand von Kreuch mit allem Nutzen. […]. Sie geben ferner: […];
einen Weingarten bei Laurenburg dem heiligen Alexander in Brunnenburg (‚Brunenburch‘). […] Sie geben ferner: […];
dem Kloster Beselich (‚-leich‘) ihren großen Weingarten bei ‚Heldenbuornen‚, damit die Priorin des Klosters den Wein nach Zurückhaltung dessen, was zur Kultur des Weingartens nötig ist, während der Fastenzeit unter die Nonnen (‚puellas‘) verteilt und jeder täglich, wenn sie nach der Messe das Gedächtnis der Aussteller begehen, ein halbes Doppelmaß, solange der Wein reicht, […].
Demselben Kloster geben sie ihren Weingarten bei Limburg, den sie von Gerhard genannt ‚Genselinheubit‘ gekauft haben. Die Meisterin soll den Weingarten baulich halten und den Wein davon während der Fastenzeit unter die Nonnen verteilen, indem sie jeder täglich ein halbes Doppelmaß gibt, wenn sie nach der Messe das Gedächtnis der Aussteller begehen. […].
– Es siegeln der Aussteller, Dekan und Kapitel zu Dietkirchen (‚Dykir-‚) mit dem Siegel des Stifts, Al(bert), Pleban zu Limburg, mit dem Siegel der Pfarrei sowie Udo von Villmar und dessen Schwiegersohn Peter, Ritter.Originaldatierung Actum et d. 1320, in vigilia beate Katherine virginis
Quelle: Arcinsys/HHStAW, Bestand 20, Nr. U 24
25. Oktober 1323
Elsebeth, die Frau des Herrn Lutz Rubesamen, und ihre Kinder Dilman, Meckele und Hebele bekennen, daß sie dem edlen Herrn Gerlach, Herrn zu Limburg, eine Rente von 2 Mark aus ihren Weingärten bei Limburg vor der Hammerpforte (zu Hammir portin uz) aufgetragen und von ihm zu Lehen genommen haben, nachdem er ihnen ihre früheren Lehengefälle, nämlich 2 Mark Rente aus dem steinernen Hause des Otte Mulich zu Limburg zu Eigentum überlassen hat.
Siegler: Schultheiß und Schöffen mit dem Stadtsiegel, zu Limburg.
Quelle: Arcinsys/HHStAW, Bestand 115, Nr. U 22
Lokalisierung
Die Beschreibung der Lage des Weinbergs ‚vor der Hammer Pforte (‚extra portam Hamme‘) zwischen den Weingärten des + Wigand von Kreuch‚ deutet in Verbindung mit der Lagebeschreibung der letztgenannten im Dokument aus dem Jahr 1298 darauf hin, dass das äußere Hammer Tor gemeint ist, da die Topografie außerhalb des Inneren Hammer Tores keine Eignung für Weinbau ausweist.
1298 statten Wigand von Kreuch und seine Frau Benigna den Altar links im Umgang der Limburger Kirche testamentarisch aus ihrem Erbteil unter anderem mit einem Acker von 6 Malter bei den Weinbergen des Hamm (‚Hamme‘) vom Weg bis zum Ufer aus.
Dies deutet auf dessen Lage in der Nähe des in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erwähnten Stauweiers vor dem äußeren Hammer Tor hin, wohingegen der benannte Weg nicht mit Sicherheit zu lokalisieren ist.
Vor der Hammer Pforte Quelle: Hessischer Staedteatlas LIMBURG I,6 © Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Marburg
Wegen der Südausrichtung eignete sich die Hanglage zwischen den Fluren Berg im Hain (Flurstück 101) sowie der nördliche Teil des Flurstücks 100 Im Kuhsaal gut für die Anlage von Weingärten.
Die frühere Hanglage der Flurstücke 102 und 104 ist seit dem 19. Jhdt. durch den Abbruch von Steinen eingeebnet und dienen heute als Lagerplatz.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2019, dl-de/by-2-0
Dennoch führt dies zu der berechtigten Annahme, dass benannter Weingarten nördlich des Weiers zu verorten ist.
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