Tradition in steilsten Lagen

Wasenbach

Den Nachweis für Weinbau bei Wasenbach führen wir mit einem Dokument aus dem Jahr 1391.

Erster bekannter urkundlicher

01. Juli 1391

Johann Koelner, Kaplan der Frühmesse zu Limburg, Gerlach Steindecker, Dyele Nesener, Henne Slefir und Lotze von ‚Leymen‘, Bürger zu Limburg, verkaufen der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Bärbach (‚zu der Berpp-‚) des St. Klarenordens, Trierer Diözese, 3 Malter ewiger Korngülte Limburger Maß für eine Geldsumme, die das Kloster ihnen bezahlt hat. Sie haben die Gülte mit Halm und Mund aufgetragen und weisen sie an auf die Hube und Güter in und um Wasenbach, die dem + Dylemann von Wasenbach gehörten und die Johann genannt der Liebemann von Wasenbach und dessen Frau Agnes und deren Erben bebauen, Haus, Hof, Scheuer, Hofstätte, Garten, Weingärten, Acker, Land, Wiesen, Holz, Wasser und Weide. Die Herren von Virneburg haben auf den Gütern jährlich am 6. Januar (‚off den zwelfften dag‘) 21 Schilling Pfennig Limburger Währung und im Mai 21 Zinshühner. Die 3 Malter Korngülte soll der vorgen. Hofmann dem Kloster nach Bärbach zwischen dem 15. August und 8. September auf eigene Kosten und Gefahr entrichten. Andernfalls können die Nonnen, deren Schaffner oder sonstiger Beauftragte jene Güter mit oder ohne Gericht einziehen (‚offholen‘). Die Aussteller geloben, Jahr und Tag gute Währschaft zu leisten. Auch sollen die Herren von Virneburg ihrer Gülte sicher sein. Das siebte Teil der vorgenannten Hube und Güter, das Johann Liebemann und dessen Frau Agnes vorzeiten kauften, haben diese auch zum Unterpfand gesetzt. Büßen sie die Güter wegen Leistungsversäumnis ein oder wollen sie dieselben nicht länger behalten, so soll ihnen das Kloster wegen des siebten Teils 6 Gulden geben. Sie sollen dem Kloster die Güter zuerst anbieten. Die Güter sollen von deren Erben nicht geteilt werden. 
– Siegel der Edelknechte Werner von Diez und Werner im Hof.

Originaldatierung: D. 1391, ipso die octavarum nativitatis gloriosi Johannis baptiste


Quelle: Arcinsys / HHStAW, Bestand 12, U 83

Weitere urkundliche Erwähnungen

(1556-) 1605-1616

Anspruch auf Abtretung des im Eigentum der Beklagten stehenden Weinberges zu Wasenbach und der daraus fließenden Jahrgülte sowie des Schlosses, Dorfes und anderer Güter zu Balduinstein, die die bekl. Staffel für eigene Forderungen pfandweise innehatten, die als Sicherheit für eine Forderung von 700 fl., verzinslich zu jährlich 35 fl., die Margarethe von Staffel, geb. von Dahn, verheiratet mit Hilgart von Staffel, Vater der Quirin von Staffel aus ihrem Heiratsgut Quirin von Staffel, verheiratet mit Notburga von Staffel, geb. Köth von Wahnscheid dargeliehen hatte, gesetzt worden waren, da die Verzinsung seit 1585 nicht mehr erfolgt war und da durch einen zuvor abgeschlossenen Vergleich bei fortgesetzter Nichtverzinsung die sofortige Sicherheitseinsetzung vereinbart worden war.

Quelle: Arcinsys / HHStAW, Bestand 1, Nr. 2057

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