Die Auf dem Mühlenpfad bezeichnete Lage eines Weinberg bei Weinähr wird im Jahr 1350 erwähnt.
Am 05. April 1350 wird unter anderem ein an seiner Lage gelegener Weinberg verkauft.
ERSTER URKUNDLICHER NACHWEIS
05. April 1350
Herteln an der Mittelgazzen zu Weinähr bekennt dass er dem Abte Wilhelm und dem Kl. Arnstein um 18 Mark drei Stück Weingarten daselbst, von denen das eine liegt in der Amelbach an dem dürren Berge, das andere unter dem Mühlenpfad an dem Graben und das dritte auf dem Mühlenpfad und stosst an die Schleuse, verkauft hat.
Siegler: Johann, Pfarrer zu Winden
D. a. d. 1350 feria secunda post dominicam Quasimodo geniti
Quelle: Karl Herquet, Urkundenbuch des Prämonstratenserklosters Arnstein an der Lahn, a.a.O., Nr.132, S.122 auch: Arcinsys / HHStAW, Bestand 11, Nr. U 107
Weitere Urkundliche Erwähnung
02. Mai 1354
Heinrich, Sohn Conrad Hellwigs von Montabaur, und Fie, seine Hausfrau, bekennen dass sie dem Abt Wilhelm und dem Kl. Arnstein ihr zwei Teile an dem Weingarten zu weinähr, der auf dem Mühlenweg liegt, jeden Teil um 10 Mark verkauft haben.
Originaldatierung: D. a. d. MCCCL quarto in crastino sancta Walpurgis virg.
Quelle: Karl Herquet, Urkundenbuch des Prämonstratenserklosters Arnstein an der Lahn, a.a.O., Nr.146, S.128
Lokalisierung
Eine Lokalisierung dieser Lage kann trotz der in dem Dokument vom 05.04.1350 verwendeten Präzisierung der Lage auf dem Mühlenpfad und stosst an die Schleuse bisher nicht nachvollzogen werden.
Einzelheiten zu den weiteren zwei erwähnten Weingärten, namentlich in der Amelbach an dem dürren Berge und unter dem Mühlenpfad an dem Graben, finden Sie über die jeweilige Verlinkung dieser Lagebezeichnungen.
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