Tradition in steilsten Lagen

Villmar

Die bisher erste bekannte Erwähnung von Weinbau bei Villmar datiert aus dem Jahr 1349.

Erste bekannte Erwähnung von Weinbau bei Villmar

23. Oktober 1349

Heinrich von Villmar, Edelknecht, macht, da nichts gewisser als der Tod und nichts Ungewisser als die Stunde des Todes ist und der Mensch nur die Eigenschaft seiner Werke von diesem Jammertal mitnehmen kann, so daß es ratsam ist, ihm mit Werken der Barmherzigkeit (‚pietatibus operibus et elemosinis‘) zuvorzukommen, sein Testament mit seinen Eigen- und Erbgütern.
Er vermacht dem Chor des Limburger Stifts, Trierer Diözese, in der er sich seine Grabstätte erwählt, seine Güter zu Frohndorf, inner- und außerhalb des Dorfes, in Feldern, Wiesen, Gehölzen, bebaute und unbebaute; ferner demselben Stift und dessen Chor 1 1/2 Morgen (‚jornale‘) Weingärten bei Villmar, von denen 1 Morgen gegenüber dem Hof (‚curie‘) der Mönche in Villmar und 1/2 Morgen an der Mittelhalde liegt. […]

Zu Treuhändern und Testamentsvollstreckern bestimmt er: den vorgenannten Ritter Peter von Limburg, den Ritter Udo von Villmar und den Priester Heinrich, Kaplan des Altars der Heiligen Johannes und Georg im Stift zu Dietkirchen, und trägt ihnen auf, sein Testament so auszuführen, wie sie es vor Gott im jüngsten Gericht zu verantworten gedenken.
– Es siegeln der Aussteller und Heinrich von Velden, Pleban des Limburger Stifts, mit dem Siegel der Pfarrei.

Originaldatierung: D. feria sexta ante festum beatorum Symonis et Jude apostolorum 1349

Quelle:
Arcinsys / HHStAW, Bestand 40, U 287

Weitere urkundliche Nennungen

1534

Im Salbuch der pastorey Vilmar Vnndt gotteshauß St. Mattheis zugehörig 1534 Erneuwert (Originaltitel) – vollständige Edition des Textes und die wissenschaftlich-kritische Aufbereitung seines Inhalts durch Gunter Bleck – finden wir folgende Weingärten:

In Villmar:
– Vor der Wiespforte
– Auf dem Wiesenberg
– Im Äußersten Graben
(35 Weingärten)
– Auf der Lahn
(8 Weingärten)
– Hinterstruth (bei dem Molkenborn), Hinter Stroet
(14 Weingärten)
Am Schadecker Weg
– Überlahn
(1534) Weingärten am Schadecker Weg gen. ​der Dederich,
gegenüber dem Bodenstein und gegenüber der Furt,
uber der Loene (1563)
– Auf dem Heulberg
(4 Weingärten)
– Auf der Burg
(ausgerodet 1820)
In der Mittelhöll (ausgerodet 1820)
Bei dem Heiligenhaus (1563)

In Arfurt:
Wingarts-Feld in den Beunefeldern. ​

Quelle:
Gunter Bleck - Das Villmarer Salbuch von 1534. Edition und Analyse. (Diss.), Villmar, 2006

Christgen voegler viij alb zu dem helgen crutz gehoerich under phant einenmorgen lantz ligt oben dem Beckerpfaidt under Wylhem Dauberen und magh die viij alb mit acht fl abloißen

Idem ij hlr auß einem wingart Ober Layn bye Herplen Johann

Idem j alb auß einem wingart uf der Layn und yst ein stein kuet gewesen anWylhem Plener

Quelle
Gunter Bleck - Das Villmarer Salbuch von 1534, a.a.O., S. 111,[Bl. 12r - fol. 2r]

Neben den beispielhaft vorgenannten 2 Weingärten finden sich in der angeführten Quelle auf den Seiten 111 – 145 noch weitere 59 Hinweise auf Weingärten.
Die Vermerke behandeln Eigentumsverhältnisse und Abgaben, Abgaben aus Weingärten, z. B. „ig alb und ein halb hune auß einem wyngart Hinder Stroet an Peter Selterß“ (Bl. ​ 11r) und „ij hlr auß einem wingart Ober Layn bye Herplen Johann“ (Bl. ​ 12r), aber auch z. B. Streitigkeiten über den Weinzehnten zwischen der Gemeinde Oberbrechen und der Pastorei Villmar, geregelt durch den Trierer Kurfürsten (1520, 1528), zur Nachlieferung des Weinzehnten: zwei Ohm im Herbst 1529 und zwei Ohm im Herbst 1530 oder Weinpreise: Ein Fuder Wein kostete 18 Gulden.

Diese Hinweise verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung des Weinbaus und der damit verbundenen Abgaben in der Region.


1556 / 19. September 1563

Es wird bekundet, daß im Jahre (15)56 Dorothea und Gretgen, Töchter des + Michelhens Hartmann von Villmar, zu Gnadenthal als Konventsschwestern laut einer von Schultheiß und Schöffen von Villmar besiegelten Urkunde angenommen wurden, worin versprochen wurde, daß die Erbschaft der väterlichen und mütterlichen Großeltern (‚anichen‘) nebst sonstigen Erbfällen (‚bey- und nebenfellen‘) inner- und außerhalb von Villmar dem Kloster überliefert werden sollte. Obwohl sie eidlich gelobten, dort die Zeit ihres Lebens in Zucht und aller Ehrbarkeit Gehorsam zu leisten, sind sie jedoch zum zweiten Male ohne rechtmäßige Ursache fortgegangen, so daß Äbtissin und Konvent vermöge ihrer Statuten sie nicht mehr aufzunehmen und ihre Habe nicht herauszugeben brauchen. Der jüngsten Tochter Gretgen stellen sie jedoch, da sie Leibes und Lebens ungestaltet und ungeschaffen ist und ihr Brot nicht mit ihren Händen verdienen kann, alle die Güter zu, die dem Kloster in diesem Jahr von Lentzen Feurbacher und Michelhens Katharina angestorben sind, nämlich von Lentzen: einen Weingarten bei dem Heiligenhaus, ein Bett mit seiner Lade, ein Standbett (’standtbiede‘), von Katharina: ‚Item erstlich 1 1/2 m. im Glapacher weg. Item 1 sd. ime Letten. […]. Item uber der Loene ein wyngart ein großen 1/2 m. an Bernhartten‚, ferner Haus nebst Hof zu Villmar, […] Doch soll diese Donation und Zustellung ungültig sein, wenn sie von ihr nicht in einem Revers unter dem Siegel des Gerichts Villmar dankbar angenommen wird. Sie geschah auf vielfältige Bitte von Herrn Kuno von Reifenberg, Kanoniker der Stiftskirche zu Bleidenstadt, Herrn Peter Pomer, kurfürstlich trierischem Pastor und Kellner zu Villmar, Ludwig Wederholt, Schultheiß zu Niederbrechen, Andres von Dehrn genannt Erlenbach, Lentzen Clesgen, Hartings Clesgen, Werner Schuster, alle vier Bürger zu Villmar, Haber Henn und Andres Scherer, beide Bürger zu Niederbrechen.

Originaldatierung: D. heudt fronsontag den 19. September anno domini 63

Quelle:
Arcinsys / HHStAW, Bestand 28, U 170

05. August 1720

In der Specification eigenthumblichß geländtß, Wiesen, Weingärten und Waldungen, dem Gotteshaus St. Matthias bei Trier zugehörig zu Villmar, Arfurt, Dernbach und Oberbrechen etc. vom 5. August 1720, einem weiteren Auszug aus dem o.g. Feldbuch, umfassten die Felder 527 Morgen 20 Ruten bzw. 131,80ha.
Hinzu kamen zwei Weingärten von ca. 8 Morgen, einige Wiesen und 48 Morgen hoher Waldungen, aber auch wertlosen Gehölzes.
Die Fläche des ArfurterBeunelandes wird mit 48 Morgen 80 Ruten benannt. Das Ackerland desFährmanns betrug 8 Morgen, das des Wittumshofs 21 Morgen 60 Ruten

Quelle
Gunter Bleck - Das Villmarer Salbuch von 1534, a.a.O., S. 22f

Um 1740

 … werden bei der Erstellung des Flurplanes noch Weingärten ausgeworfen.

Ansicht Villmars, Ausschnitt aus einem Flurplan, um 1740,
in: Historische Ortsansichten (Stand: 10.4.2007)
© Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde - Alle Rechte vorbehalten

Lokalisierung

Die Fluren 12 Mittelhöll und 14 Auf der Mittelhöll geben den Hinweis auf die Lage der In der Mittelhöll (1534) sowie Mittelhalde (1349) benannten Weingärten vor deren späteren Bebauung.

Die 1885 verwendeten Flurbezeichnungen geben Hinweise auf die 1534 benannten Weinbergslagen:
Auf der Lahn, Im Äußersten Graben und Überlahn mit Weingärten am Schadecker Weg gegenüber dem Bodenstein auf die ebenso bezeichneten Lagen,
Am Schadecker Weg ebendort,
Heilberg auf die Auf dem Heulberg bezeichnete Lage,
Wiesenberg auf die Auf dem Wiesenberg bezeichnete Lage,
Vor der Wiespforte auf die Lage Auf dem Wiesenberg nahe dem dortigen Hoftor hin,

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Ausschnitt aus dem Plan der Domäne Marienstätter Hof in der Gemarkung Villmar, 1893
Quelle:
Arcinsys/HHStAW, Bestand 3011/1, Nr. 1885 H
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Alle Rechte vorbehalten.

Die benannten Lagen Hinterstruth, Hinter Stroet, Auf der Burg und Bei dem Heiligenhaus können noch nicht gesichert lokalisiert werden; dazu bedarf es der genaueren Betrachtung der Topografie. Die Untersuchungen dauern noch an.


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