Der ersten bekannten Hinweis auf Weinbau bei Aumenau liegt uns aus dem Jahr 1290 vor.
Erster bekannter urkundlicher Nachweis
vor 1290
Zur zeitlichen Einordnung siehe Formalbeschreibung zur Signatur.
Ritter Hiltwin von Elkerhausen bekundet, daß er mit seiner + Frau Sophia unter Zustimmung seiner Brüder und seiner Schwester zu ihrer beider Seelenheil dem Kloster (‚ecclesie‘) zu Gnadenthal (‚de valle gracie‘) ein Ohm Wein
vermacht hat, wie auch sein Vater bereits dem Kloster ein Ohm vermachte, und daß er für diese beiden Ohme dem Kloster einen Weingarten im Tal ‚Derinbach‘ zu Aumenau (‚Huminowin‘) zwischen dem Herrn von Isenburg und den Gütern des Hofs (‚curtis‘) von St. Mathias (in Villmar) überwiesen hat.
Er kann den Weingarten mit 8 Mark und 4 Ohm Wein zurückkaufen, die er von seiner früheren Verpflichtung (‚de pacto priori‘) zurückgehalten hatte.
Das Kloster hat den Wein garten an seiner Stelle von dem Hof (‚curia‘) von St. Mathias zu gleichem Recht, wie er ihn bisher besessen hat, empfangen.
– Siegel des Ausstellers.
Quelle:
Arcinsys / HHStAW, Bestand 28, U 30a
Zweifelsohne läge dieser Weingarten am Südwesthang des gegenüber Aumenau in die Lahn mündenden Leistenbachs, im Bereich ostwärts des heutigen Ortsteils Am Dernbach am Fuße des Olmühlsbergs (Flur 14) sowie am Fuße des Kirchbergs (Flur 13).
Weitere urkundliche Nachweise
23. Oktober 1349
Heinrich von Villmar, Edelknecht, macht, da nichts gewisser als der Tod und nichts Ungewisser als die Stunde des Todes ist und der Mensch nur die Eigenschaft seiner Werke von diesem Jammertal mitnehmen kann, so daß es ratsam ist, ihm mit Werken der Barmherzigkeit (‚pietatibus operibus et elemosinis‘) zuvorzukommen, sein Testament mit seinen Eigen- und Erbgütern.
Er vermacht dem Chor des Limburger Stifts, Trierer Diözese, in der er sich seine Grabstätte erwählt, seine Güter zu Frohndorf, inner- und außerhalb des Dorfes, in Feldern, Wiesen, Gehölzen, bebaute und unbebaute; ferner demselben Stift und dessen Chor 1 1/2 Morgen (‚jornale‘) Weingärten bei Villmar, von denen 1 Morgen gegenüber dem Hof (‚curie‘) der Mönche in Villmar und 1/2 Morgen an der Mittelhalde liegt. […]
Er vermacht ferner[…]
dem Pleban in Villmar und dessen Gehilfen 3 Sateln Weingärten beim Dorf Aumenau (‚Umenowe‘) an dem ‚Heigelberge‘ zu gleichem Recht, wie er sie besaß, damit sein und seiner Vorfahren Gedächtnis in der Kirche zu Villmar durch den Pleban und dessen Gehilfen mit Vigilien von 9 Lektionen und der Totenmesse begangen wird. […]Zu Treuhändern und Testamentsvollstreckern bestimmt er: den vorgenannten Ritter Peter von Limburg, den Ritter Udo von Villmar und den Priester Heinrich, Kaplan des Altars der Heiligen Johannes und Georg im Stift zu Dietkirchen, und trägt ihnen auf, sein Testament so auszuführen, wie sie es vor Gott im jüngsten Gericht zu verantworten gedenken.
– Es siegeln der Aussteller und Heinrich von Velden, Pleban des Limburger Stifts, mit dem Siegel der Pfarrei.Originaldatierung: D. feria sexta ante festum beatorum Symonis et Jude apostolorum 1349
Quelle: Arcinsys / HHStAW, Bestand 40, U 287
Die Lagebezeichnung „Heigelberg“ wurde leider in heutige Flurbezeichnungen nicht übernommen und ist bisher nicht zu ermitteln.
Einzelheiten zur Lage bei Villmar erhalten Sie über die Verlinkung.
06. Februar 1357
Johann, Schultheiß zu Aumenau (‚Umenauwe‘), und seine Frau Else verkaufen Herrn Konrad, Dekan zu Diez, und dessen Erben oder denen, die er mit dieser Urkunde zu Erben macht, für 66 Mark Pfennig guten Geldes Limburger Währung, die dieser ihnen bezahlt hat, 6 Mark ewiger Gülte, die sie jährlich am 11. November oder innerhalb des nächsten Monats entrichten sollen. Sie haben die Gülte am Gericht zu Aumenau aufgetragen vor Junker Markolf Rödel, Truchseß (‚troßheißen‘), dem Heimbürgen und den Nachbaren daselbst und dafür zu Unterpfand gesetzt ihren Hof zu Aumenau: Haus, Scheuer und Garten, Weingärten, Äcker, Land, Wiesen, Weide und Holz, in Dorf und Feld. Das Gut soll unverteilt (‚unverdeilet, unverstocket und unversteinet‘) in einer Hand und bei einem Stamm bleiben.
– Siegel des Grafen Gerhard von Diez, und des vorgenannten Truchsessen, da das Gut in Grafschaft, Herrschaft und Gericht des vorgenannten Grafen gelegen ist.Originaldatierung: D. 1357, in crastino beate Agathe virginis et martiris
Quelle: Arcinsys / HHStAW, Bestand 20, U 60





