Tradition in steilsten Lagen

In der Leyen

Die einzige bisher bekannte Nennung dieser Weinbergslage bei Balduinstein datiert in einer Urkunde aus dem Jahr 1517.

Erste bekannte urkundliche Nennung

30.06.1517

Roden Christian (‚Cristiane‘) von Balduinstein (‚Baldensteyne‘) und seine Frau Barbe, Fischer Henne von Cramberg, Bruder des vorgenannten Christian (‚Cristges‘), Lorentz Scheuppe von Balduinstein und seine Frau Katherina sowie Anna Moilners von Balduinstein, Schwägerin aller Vorgenannten, nebst ihren ehelichen Kindern Johann, Peter und Else verkaufen Christine, Äbtissin zu Bärbach (‚zu der Berp-‚), und dem Konvent daselbst für eine Geldsumme, die diese ihnen bezahlt haben, 7 Tournosen Limburger Währung ewiger Gülte, die sie jährlich am 11. November dem Kloster, dessen Schaffner oder sonstigem Beauftragten in einer Summe bezahlen sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand: ‚Zu deme eirsten eyne fyrtel wyngartze in der Leygen zuschent Moilners Annen und Lorentzen und unse huße an deme berge zuschen Lenehart Scheuppen und Schuphen gelegen und eynen wysenplacken in Landesauwe zuschen Moilners Annen und Lentzges Peders seligen kyndern und eynen wysenplacken in Weyingen zuschen Arnolt Eußelbechers erben und stoißet wyder Sneißen stucke. Item eynen placken wesen uf deme Brole zuschen juncker Wylhem van Staffel und scholtißen Wylhelmen. Item noch eyne fyrtel wyngartze in der Leygen und stoißet an Dylgen Henne‘. Die Unterpfänder sind freies Eigen und niemandem verunterpfändet und sollen auch sonst nicht versetzt werden. Die Aussteller haben dieselben dem Kloster mit Halm und Mund aufgetragen vor Scholtißen Wilhelm von Balduinstein, Schultheiß, Heuchels Michel und Tyle Kremer, Schöffen daselbst, die Zeugnis (‚oirkunde‘) darüber empfangen haben, wie am Gericht zu Balduinstein rechtsüblich. Bei Leistungsversäumnis können die Nonnen, deren Schaffner oder Beauftragter sie pfänden oder die Unterpfänder gerichtlich einziehen (‚inholen‘). Die Aussteller geloben, die Unterpfänder in gutem Bau zu halten. Andernfalls können die Nonnen die Güter in gleicher Weise einziehen (‚ufholen‘). – Siegel des Junkers Wilhelm von Staffel.

Originaldatierung: D. uf dynstag na Petri et Pauli apostolorum 1517

Quelle: Arcinsys / HHStAW, Bestand 12, Nr. U 207

Lokalisierung

Die Bezeichnung In der Leyen ist bisher nicht identifiziert.

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