Tradition in steilsten Lagen

Hygienekonzept

HYGIENEKONZEPT FÜR
WEINGESCHICHTLICHE FÜHRUNGEN MIT LAHN.WEIN.PROBEN

Stand: 01.08.2022

Bei den angebotenen Weingeschichtlichen Führungen mit Lahn.Wein.Proben sind die folgenden Hygienemaßnahmen zu beachten: 

1. Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen: 

  1. Es gilt die Beschränkung der Personenzahl der Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
  1. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist sicherzustellen, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes werden sofern erforderlich getroffen. 
  1. Sofern wegen der Art der Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist der Mindestabstand zu verdoppeln. Dies gilt für Teilstrecken mit steilen Anstiegen und Haltepunkte nach diesen Anstiegen.

2. Organisation der Veranstaltung: 

  1. Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitraum der Veranstaltung werden nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung dokumentiert, durch den Veranstalter für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufbewahrt und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO vernichtet.
    Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
  1. Alternativ wird die Möglichkeit der digitalen Erfassung mittels LUCA-App angeboten.
  1. Lahn.Wein.Proben werden unter Beachtung angepasster Vorgaben für die Gastronomie angeboten. 

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen: 

  1. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird die Teilnahme an Führungen und Weinproben verwehrt. 
  1. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Veranstaltung die Hände desinfizieren. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Veranstalter vorgehalten. 
  1. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen. 
  1. Teilnehmer sowie Tourguide tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet. 

4. Generell gilt: 

  1. Für die Einhaltung der Regelungen ist der Veranstalter, Matthias C. Schmidt verantwortlich. 
  1. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.